1. Operationalisierung
2. Stichprobenziehung
2.1 Zufällige Auswahlverfahren
     a) Einfache Zufallsstichprobe
     b) Systematische Zufallsstichprobe
     c) Geschichtete Zufallsstichprobe
     d) Klumpenstichprobe
2.2 Bewusste Auswahlverfahren
     a) Auswahl typischer oder extremer Fälle
     b) Auswahl nach Quotierung
Literatur

 

1. Operationalisierung

Wissenschaftler haben häufig Probleme mit theoretischen Begriffen, die keinen direkten empirischen Bezug haben. Um sie messbar zu machen, müssen die Begriffe deshalb konkretisiert werden. Die Wissenschaft spricht dann von Operationalisierung. Scheufele und Engelmann definieren:

„Operationalisierung ist die Verknüpfung eines Begriffs mit einem empirischen Sachverhalt über Korrespondenzregeln. Erst dadurch wird ersichtlich, ob und in welchem Ausmaß der Sachverhalt, den der Begriff bezeichnet, empirisch vorliegt.“ (2009: 61)

Um das zu bewerkstelligen, teilt man das zu untersuchende Feld in verschiedene Dimensionen, die man mit vorher festgelegten Indikatoren messen kann. Je nach Forschungsinteresse ändern sich natürlich auch die zu untersuchenden Dimensionen und Indikatoren einer Untersuchung.

Am Beispiel des Konstrukts „Gewalterleben von Jugendlichen“ lässt sich das anschaulich zeigen. Das Thema Gewalt ist als Phänomen zu abstrakt und vielschichtig, um es ohne weitere Bearbeitung ins Untersuchungsinstrument aufzunehmen. Deshalb muss der Begriff operationalisiert werden. Als mögliche Dimension kann beispielsweise Gewalt in der Schule untersucht werden. Als Indikatoren in dieser Dimension kämen beispielsweise die Anzahl physischer und psychischer Übergriffe (Mobbing) sowie das Klassenklima oder das Verhältnis zum Lehrer in Frage. Je nach gewähltem Instrument werden diese Variablen vor der Erhebung entweder in Fragen oder Kategorien übersetzt.

Forschungsfeld: Gewalterleben von Jugendlichen

Mögliche Dimension: Schulgewalt

Mögliche Indikatoren der Dimension Schulgewalt: Anzahl physischer Übergriffe/Anzahl psychischer Übergriffe (Mobbing)/Klassenklima/ Verhältnis zum Lehrer


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2. Stichprobenziehung

Hat der Forscher sein Forschungsthema operationalisiert, kann der eigentliche Forschungsprozess beginnen. Ausgehend von dem eben genannten Thema Gewalterleben von Jugendlichen stellt sich dabei jedoch ein Problem: Aus forschungsökonomischen Gründen kann nicht jeder Jugendliche in Deutschland untersucht werden. Deshalb ist es notwendig, eine Stichprobe zu ziehen. Um überhaupt eine Stichprobe („Auswahl aus Allen“) festzulegen, muss zunächst eine so genannte Grundgesamtheit („Alle“) definiert sein, aus der ausgewählt wird. Allgemein gesprochen ist die Grundgesamtheit oder Population jene Menge von Merkmalsträgern, über die man wissenschaftliche Aussagen machen will. Wenn sich aus einer Stichprobe zutreffende Rückschlüsse auf eine Grundgesamtheit ziehen lassen, liegt eine repräsentative Stichprobe vor (Scheufele/Engelmann 2009: 62).

Beispiel: Eine Studie des Allensbacher Instituts für Demoskopie zur Einschätzung der Altersvorsorge der Deutschen hat z. B. die Grundgesamtheit von rund 69 Millionen Bundesbürgern ab 14 Jahren. Da es aus forschungsökonomischen Gründen nicht möglich ist, alle zu befragen, ziehen die Meinungsforscher aus der Grundgesamtheit eine Stichprobe von knapp 24.000 Menschen.

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In der Stichprobe sind die untersuchungsrelevante Merkmale (Altersgruppen, Geschlecht, usw.) genauso oft vertreten wie in der Grundgesamtheit aller Bundesbürger ab 14 Jahren (Scheufele/Engelmann 2009: 62). Auf Basis des Antwortverhaltens der 24.000 Befragten können also Rückschlüsse auf die Einstellungen zur Altersvorsorge aller Deutschen gezogen werden.


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Es gibt mehrere Möglichkeiten eine Stichprobe zu ziehen:


2.1 Zufällige Auswahlverfahren

a) Einfache Zufallsstichprobe:

Wenn man aus der Grundgesamtheit zufällig Elemente auswählt, spricht man von einer einfachen Zufallsstichprobe. Jedes Element hat hier die gleiche Chance aus der Grundgesamtheit gezogen zu werden. Um bei einer einfachen Zufallsstichprobe das richtige Ergebnis zu bekommen, müssen die Elemente in der Grundgesamtheit zufällig angeordnet sein und dürfen in der Stichprobe nur einmal vorkommen.
Auf das Beispiel am Anfang bezogen, würde das bedeuten, dass aus einer mit 65 Millionen Kugeln gefüllten Urne 24.000 Kugeln zu ziehen sind und dabei beim Ziehen keine Kugel zurückgelegt wird.

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b) Systematische Zufallsstichprobe:

Im Gegensatz zur einfachen Zufallsstichprobe wird bei der systematischen Zufallsstichprobe nur das erste Element als Startpunkt zufällig gezogen. Alle weiteren Elemente werden nach einer vorher bestimmten Systematik ausgewählt.
Beispiel: Wenn der 25. Name im Telefonbuch zufällig als Startpunkt gezogen und die Systematik „jeder Dritte“ festgelegt wurde, wird als nächstes der  28., dann der 31. Name und so weiter befragt.

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c) Geschichtete Zufallsstichprobe:

Bei der geschichteten Zufallsstichprobe wird die Grundgesamtheit im ersten Schritt anhand eines für die Untersuchung zentralen Merkmals in Schichten eingeteilt (Scheufele/Engelmann 2009: 73). Aus jeder Schicht wird danach – wie oben erläutert – eine einfache Zufallsstichprobe gezogen.
Als Beispiel für eine geschichtete Zufallsstichprobe könnten bei einer geschlechterspezifischen Fragestellung alle Studenten dienen, die zum Wintersemester 2016/17 an der KU Eichstätt immatrikuliert sind. Aus dieser Grundgesamtheit soll eine Stichprobe von zehn Prozent gezogen werden. Betrachtet man die Unterschiede im Frauenanteil zwischen den Fakultäten, so zeigt sich, dass hier das Ziehen einer geschichteten Zufallsstichprobe möglich ist, da für alle Personen der Population die Information zu einem Schichtungsmerkmal (Fakultät) vorhanden ist und dieses Schichtungsmerkmal außerdem mit einem für die Studie relevanten Merkmal (Geschlecht) in einem Zusammenhang steht.

Um nun eine geschichtete Zufallsstichprobe von zehn Prozent zu ziehen, wird aus jeder Fakultät eine einfache Zufallsstichprobe von zehn Prozent gezogen.

Grafik 01


d) Klumpenstichprobe

Eine Klumpenstichprobe kommt dann zum Einsatz, wenn der Forscher die Elemente der Grundgesamtheit weder symbolisch noch physisch fassen kann (Diekmann 2010: 387).
Beispiel: Bei einer Untersuchung von Industriearbeitern kommt man schwer an eine umfassende Namensliste. Einzelne Industriebetriebe in der Bundesrepublik lassen sich aber leicht ermitteln. Aus der Liste der Betriebe wählen die Forscher dann zufällig einen oder mehrere Betriebe (Klumpen) aus und die dort angestellten Industriearbeiter werden befragt. Wenn aber zufällig ein Betrieb ausgewählt wird, der nur osteuropäische Leiharbeiter beschäftigt, ist die Stichprobe nicht repräsentativ, weil der Klumpen in sich zu homogen ist: Der so genannte Klumpeneffekt tritt auf.


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2.2 Bewusste Auswahlverfahren

Alle oben genannten Varianten von Stichproben sind zufällig gezogene Samples. Im Gegensatz dazu definieren Scheufele und Engelmann bewusste Stichproben folgendermaßen:

„Bei einer bewussten Auswahl werden die Elemente nicht nach dem Zufallsprinzip aus der Grundgesamtheit gezogen, sondern nach theoretisch begründeten Kriterien ausgewählt.“ (2009: 75)

Eine bewusste Auswahl wird oftmals in Zusammenhang mit qualitativer Forschung verwendet. Man unterscheidet zwei Vorgehensweisen im Zusammenhang mit der Ziehung bewusster Stichproben: Auswahl typischer/extremer Fälle sowie die Quotenauswahl.


a) Auswahl typischer oder extremer Fälle

Bei der Auswahl typischer oder extremer Fälle tritt häufig das Problem auf, dass sich oft nur schwer definieren lässt, was als typisch und was als extrem erachtet wird (Scheufele/Engelmann 2009: 75).
Ein Beispiel für ein solches Auswahlverfahren könnte die Leistungsfähigkeit von Läufern sein. Als typischen Fall könnte man in diesem Szenario alle Hobbyläufer untersuchen. Extreme Fälle wären folgerichtig alle Profisportler.


b) Auswahl nach Quotierung

Auf die Methode der Quotenauswahl greifen Forscher dann zurück, wenn für eine Studie bestimme Merkmale besonders relevant sind. Je nach Untersuchung kann beispielweise eine Altersklasse oder das Geschlecht quotiert werden. Quotenverfahren basieren auf der Auswahl der Personen in der Art, dass bestimmte Merkmale in der Stichprobe exakt in derselben Häufigkeit vorkommen wie in der Grundgesamtheit. Deshalb sind für dieses Verfahren hohe Vorkenntnisse über die Zusammensetzung der Grundgesamtheit notwendig. Des Weiteren sollten die gewählten Merkmale zur Quotierung eine hohe Korrelation zum Thema der Untersuchung haben.
Beispiel: Will man also mit dem Verfahren der Quotenauswahl eine Befragung zur Akzeptanz des Nichtraucherschutzgesetzes in einer Gruppe von 100 Personen durchführen, kann man mit dem Wissen, dass 30 Prozent der Bevölkerung Raucher und 70 Prozent Nicht-Raucher sind, mittels der Quotierung dieser Grundgesamtheit die Verteilung auf eine Stichprobe übertragen (30 Personen Raucher, 70 Nicht-Raucher).


Literatur

Diekmann, Andreas (2010): Empirische Sozialforschung. Grundlagen, Methoden, Anwendungen. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Taschenbuch.

Scheufele, Bertram/Engelmann, Ines (2009): Empirische Kommunikationsforschung. Konstanz: UVK-Verl.-Ges.


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